Neue tierärztliche Gebührenordnung ab 22. November

Liebe Patientenbesitzer,

bald ist es soweit: die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt in Kraft und löst damit ihre Vorgängerin aus dem Jahr 1999 ab. Die Neuerung war schon lange überfällig, um den diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der modernen Tiermedizin gerecht zu werden. Die GOT ist ein Bundesgesetzt und für alle Tierärzte verpflichtend. Die Preise für Allgemeinuntersuchung, orthopädische Untersuchung, Triggerpunktdiagnostik und -behandlung, Akupunktur und Chiropraktik/Osteopathie steigen moderat. Da es sich hierbei um tierärztliche Leistungen handelt, werden diese in der Regel von den Tier-Krankenversicherungen übernommen. Bei Fragen sprechen Sie mich bitte gerne an!

Auf weiterhin gute Zusammenarbeit,

Ihre Katja Görts

2022-11-19T12:48:31+01:00